Nebenkosten 240.- Euro / monatlich
Miete gesamt 740.- Euro / monatlich
Renovierungspauschale 300.-Euro / einmalig bei Einzug
Das Zimmer wird beim Auszug in leerem Zustand und besenrein übergeben. Die Renovierung übernimmt der Vermieter.
Nebenkosten
Die Nebenkosten decken folgende Grundleistungen ab
● Energie/Strom
● Heizung
● Wasser/Abwasseranlage
● Abfallentsorgung
● Telefonanlage mit eigener Durchwahlnummer
● WLAN im ganzen Haus vorhanden
● Gemeinschaftsantenne für Fernseher. Anschluss in jedem Zimmer vorhanden.
● Gebühren GEZ
● Gemeinschaftliche Küche
● Behindertengerechtes Bad
● Nutzung von Terrasse und Grill
● Betrieb und Wartung der Notrufanlage
● Wartung der Wohnungen und der Gemeinschaftsräume
● Winterdienst
Essen & Haushaltsfond 200.- Euro / Monat
Der Fond ist für das tägliche, warme Mittagessen, Lebensmittel für Frühstück, Kaffee und Abendbrot und dient dem Kauf von Waschmitteln, Putzmitteln, etc. Dieses Geld wird auf ein Extrakonto der Wohngemeinschaft überwiesen.
Pflegekosten
Ein Pflegegrad von mindestens II, sowie ein Pflegevertrag mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl, sind Voraussetzungen für einen Einzug in die Wohngemeinschaft Götz. Die Leistungen werden vom Pflegedienst über die Pflegekasse abgerechnet. Darüber hinaus sind private Zuzahlungen erforderlich. Die Pflegekasse übernimmt in Deutschland nur einen Teil der entstehenden Kosten. Die Höhe der Zuzahlungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und dem Bedarf an Unterstützung.
Zuzahlungen
Der Eigenanteil an den Pflegekosten liegt derzeit zwischen 600.- und 2000.-€ / monatlich
je nachdem wie viele Leistungen vom Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Sollten die eigenen Mittel nicht zur Deckung der Kosten ausreichen, besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch den Sozialhilfeträger zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht für alle Menschen, die nicht über genügend finanzielle oder materielle Rücklagen verfügen. Der Pflegedienst oder die jeweiligen Angehörigensprecher*Innen beraten und unterstützen Sie gerne bei den behördlichen Angelegenheiten. Wir haben in unserer WG einige MieterInnen, bei denen die Kosten von den Sozialhilfeträgern übernommen werden.
In der Angehörigenvereinbarung ist das Zusammenleben und die Organisation der Wohngemeinschaft beschrieben. Bitte kontaktieren Sie den Angehörigensprecher Ihrer WG und vereinbaren nach dem Einzug einen Termin mit ihm. Er wird Ihnen die Angehörigenvereinbarung vorstellen, die alle Mieter bei Einzug unterschreiben.
● Bescheid Pflegegrad
● Pflegevertrag oder ein Kostenvoranschlag vom Pflegedienst
● Mietvertrag für die Senioren Wohngemeinschaft
● Abmeldung Rundfunkgebühren (GEZ)
● Abmeldung Telefon
● Beantragung des Wohngruppenzuschlags bei der Pflegekasse